Die Rheinkorrektur von 1806 - 1856 war eine Erleichterung für die Schiffahrt. Der Einsatz von motorgetriebenen Schiffen zum Transport von Waren, Gütern und Reisenden war nun möglich. Eine Beschreibung aus einer Denkschrift aus dem Jahre 1825 zeigte, wie schwer bis dahin für die Schiffahrt eine Bergfahrt war:
Die Schiffe wurden flußaufwärts von Mainz bis Schroeckh mit Halfterpferden gezogen, die auf den Treidelpfaden ihren beschwerlichen Weg zurücklegten. In Schroeckh mußte die Ladung auf wenigstens zwei Schiffe verteilt werden, und 52 bis 56 Mann übernahmen dann die Stelle der Pferde. Der mühsame Zug mußte oft seine Bahn durch das Wasser nehmen. Nach 8 günstigen Tagen und bei widrigem Wind nach 14 Tagen wurde endlich Straßburg erreicht.
Viele rechtliche und steuerliche Schwierigkeiten (Zollrechte, Stapelrechte, ...) behinderten die Schiffahrt bis in das 19. Jahrhundert hinein. Sie wurden erst durch den Wiener Kongreß und durch die Rheinschiffahrtsakte von 1831 beseitigt, in der Freihäfen festgelegt und die rechtlichen Normen vereinheitlicht wurden.
Erster Anwärter für einen badischen Freihafen war Mannheim. Die Hoffnungen von Leopoldshafen, ebenfalls Freihafen zu werden, erfüllten sich nicht.
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11.02.2026 21:39 Stefan Zierke zur Entwicklung im Deutschlandtourismus
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19.01.2026 18:25 „Startups fördern, Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken“
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