Zu dieser Frage hatte im Amtsblatt vom 30. September Bündnis 90 – Die Grünen eindeutig Stellung genommen und Position bezogen: „Wir sind der Meinung, dass alle Sitzungen des Gemeinderats und der beschließenden Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Technik) grundsätzlich öffentlich sein müssen.“
Dies sieht die SPD-Fraktion im Gemeinderat anders, denn die Öffentlichkeit von Verhandlungen kann nur sehr eingeschränkt ein Kriterium für die Güte eines Verhandlungsergebnisses bzw. eines Beschlusses sein. Entscheidend ist das Ergebnis, ob es nachvollziehbar und überzeugend begründet ist. Der Weg dorthin muss nicht immer geradlinig sein, er kann durchaus mit Meinungsänderungen bei den Beteiligten verbunden sein oder mit verletzten persönlichen Gefühlen bei einer kontroversen Debatte. Insofern sind die Beratungen in nicht-öffentlichen Sitzungen für die Betroffenen entspannter, man fühlt sich nicht permanent unter kritischer Beobachtung, was wesentlich zu einer ausgewogen Lösung bei problematischen Themen führt. Eine solche Atmosphäre ist für die Entscheidungsfindung wünschenswert. Unabhängig davon verbietet der Datenschutz in sehr vielen Fällen eine öffentliche Diskussion.
Alle wichtigen Themen in unserer Gemeinde werden öffentlich diskutiert und bekannt gegeben, über die Printmedien, über Bürgerinformationsveranstaltungen, über die einzelnen Fraktionen in ihren öffentlichen Sitzungen und nicht zu guter Letzt im Gespräch mit den Gemeinderäten.
Die Meinung von Bündnis 90 – Die Grünen zur Öffentlichkeit von Sitzungen mag man vielleicht für ehrenwert halten, sie ist jedoch völlig lebensfremd und von einem unangebrachten Misstrauen geprägt.
Bernd Schuppener, Thomas Waldraff